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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

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  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren?

    Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu reduzieren, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. Dabei muss er jedoch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einholen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren kann, wie zum Beispiel Kurzarbeit, Teilzeitvereinbarungen oder flexible Arbeitszeitmodelle. Wichtig ist, dass alle Änderungen transparent kommuniziert und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Arbeitszeitreduzierung im beiderseitigen Interesse liegen und im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen stehen.

  • Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern?

    Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern? In den meisten Fällen können Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig ändern, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart oder es gibt eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dies erlaubt. Arbeitszeiten sind in der Regel durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge festgelegt und können nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig ändern möchte, muss er dies mit dem Arbeitnehmer verhandeln und eine Einigung erzielen. Andernfalls könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen?

    Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit festzulegen, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschieht. Dabei muss er jedoch auch die individuellen Bedürfnisse und Rechte der Arbeitnehmer berücksichtigen, wie beispielsweise gesetzliche Ruhezeiten oder Pausenregelungen. Es ist wichtig, dass die Arbeitszeitregelungen transparent kommuniziert werden und im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgehalten sind. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten bezüglich der Arbeitszeit kann im Zweifelsfall auch eine Gewerkschaft oder ein Arbeitsgericht hinzugezogen werden.

  • Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit ändern?

    Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit ändern? Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber deine Arbeitszeit ändern, solange dies im Rahmen deines Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen liegt. In vielen Fällen muss dein Arbeitgeber jedoch deine Zustimmung einholen, bevor er deine Arbeitszeit ändert. Wenn du Bedenken hast oder mit der Änderung nicht einverstanden bist, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig, dass Änderungen der Arbeitszeit transparent und fair kommuniziert werden, um Konflikte zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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  • Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen?

    Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Angestellten festzulegen. Dies ist in der Regel vertraglich geregelt und kann je nach Branche und Unternehmen variieren. Es gibt jedoch gesetzliche Vorschriften, die die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche regeln und auch Pausen vorschreiben. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich an diese Vorschriften halten, um Arbeitszeitgesetze einzuhalten.

  • Kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeit verkürzen?

    Ja, ein Arbeitgeber kann die Arbeitszeit verkürzen, jedoch müssen dabei bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. In vielen Ländern gibt es Arbeitszeitgesetze, die Mindestarbeitszeiten festlegen und den Arbeitnehmern bestimmte Rechte in Bezug auf ihre Arbeitszeit gewähren. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die Arbeitszeitverkürzung rechtlich korrekt umsetzen und die Zustimmung der Arbeitnehmer einholen, wenn dies erforderlich ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Arbeitszeitverkürzung transparent kommunizieren und mögliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer berücksichtigen. Letztendlich sollte die Arbeitszeitverkürzung im besten Interesse sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer erfolgen.

  • Wie können Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Angestellten effektiv und gerecht gestalten, um Arbeitsbelastung und Überstunden zu minimieren?

    Arbeitgeber können die Arbeitszeit ihrer Angestellten effektiv gestalten, indem sie klare Arbeitszeiten und Pausenregelungen festlegen, die eine Work-Life-Balance ermöglichen. Zudem sollten sie die Arbeitslast gerecht auf alle Mitarbeiter verteilen und regelmäßig Feedback einholen, um Überlastung frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Gleitzeit können ebenfalls dazu beitragen, Überstunden zu minimieren und die Produktivität zu steigern.

  • Kann der Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren?

    Kann der Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, jedoch müssen dabei gesetzliche Vorschriften und vertragliche Vereinbarungen beachtet werden. In einigen Fällen kann eine Reduzierung der Arbeitszeit einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Es ist wichtig, dass alle Änderungen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Arbeitszeitreduzierung nicht zu einer unzumutbaren Belastung für den Arbeitnehmer führt.

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